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Kernleistung der Kapital-Lebensversicherung ist, dass die Versicherungsgesellschaft ab Vertragsbeginn bei jeder Art von unfall- oder krankheitsbedingten Todesfällen die im Vertrag festgesetzte Versicherungssumme auszahlen.
Erlebt der Versicherungsnehmer das Vertragsende, erhält er die Erlebensfallsumme ausgezahlt, die sich aus der abgeschlossenen Versicherungssumme und den bis zum Vertragsende angefallenen Erträgen, zum Beispiel Zinsen, zusammensetzt.
Es gibt einen vom Gesetzgeber vorgegebenen und somit garantierten Mindestzins, der für alle Gesellschaften Gültigkeit hat. In den meisten Fällen wird dieser jedoch überschritten. Grundsätzlich jedoch gilt: Je höher die Kosten bei den Versicherern liegen, umso geringer fällt die Rendite aus, je niedriger die Kosten sind, um so höher ist die Rendite.
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