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Ambulante Pflegeleistungen, die aus der Pflegeversicherung resultieren, werden im Allgemeinen nur bei einem Aufenthalt in Deutschland gewährt.
Wenn Sie privat krankenversichert sind und dauerhaft im Ausland leben, ruht Ihr Anspruch auf Leistungen, solange Sie sich im Ausland aufhalten. Das gilt natürlich nicht bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt wie zum Beispiel einem Urlaub von bis zu sechs Wochen im Jahr.
Pflegegeld und die Renten werden in allen EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.
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