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Bei dem Abschluss einer Rürup Rente kommen Sie als Vorsorgesparer im Prinzip an Ihr Erspartes erst dann heran, wenn Sie in Rente gehen. Eine vorzeitige Kündigung ist bei der Rürup Rente nicht möglich, ein Rückkaufswert wird nicht gezahlt.
Sie können allerdings für einen laufenden Rürup Vertrag eine Beitragsfreistellung beantragen.
Das bereits einbezahlte Kapital bleibt dann bestehen und erwirtschaftet bis zum Rentenbeginn weiterhin Zinsen. Das Geld wird Ihnen dann bei Eintritt ins Rentenalter als Rente ausbezahlt.
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