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Die Auszahlungen, die Sie mit der Rürup Rente erhalten, sind steuerlich mit den gesetzlichen Rentenzahlungen gleichgestellt.
Ab 2005 erstmal ausgezahlte Renten müssen dauerhaft mit 50% besteuert werden, bis 2020 steigt der steuerliche Prozentsatz um 2%, danach also ab 2021 bis 2040 um 1%.
Ab 2040 sind demnach alle Leistungen bzw. Renteneinkünfte voll zu versteuern.
Da Sie üblicherweise im Rentenalter weniger Einkünfte und damit einen geringeren Steuersatz haben, als während Ihres Arbeitslebens, werden Sie als Rentner auch weniger Steuern auf die Leistungen der Rürup Rente zahlen, als wenn Sie die Beiträge jetzt versteuern würden.
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