Abrufphase |
| |
Bei einigen Tarifen in der Lebensversicherung beginnt
zu dem Zeitpunkt, an dem die Summe aus Deckungskapital und Überschussguthaben
die Versicherungssumme erreicht, die sogenannte Abrufphase. Bei Vertragskündigung
während dieser Phase wird der Rückkaufswert ohne jeden Abzug ausgezahlt.
|
| |
Abrufrente |
| |
Bei einer privaten Rentenversicherung kann in der
Regel jederzeit vor dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Rentenbeginn
die Zahlung einer früher einsetzenden lebenslangen Rente verlangt werden.
Diese vorzeitige in Anspruch genommene Rente heißt im Fachjargon: "Abrufrente"
Da insgesamt weniger Beiträge als ursprünglich geplant gezahlt wurden und
die Rente auch länger gezahlt wird, fällt sie etwas niedriger aus. |
| |
Abtretung |
| |
Vertraglich geregelte Übertragung einer Forderung
(oder eines Rechts) von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Die
Abtretung ist eine Übertragung der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung
vom VN auf einen Dritten (z.B. einer Bank zur Absicherung eines Kredites).
Die Rechte können ganz oder teilweise (z.B. ohne Einschluss der Überschussbeteiligung)
übertragen werden. Eine Zustimmung des Versicherers ist nicht erforderlich.
|
| |
Abzugsfranchise |
| |
Wer einen kleinen Teil des Risikos selbst tragen
kann und Beiträge sparen möchte, dem wird in den meisten Sparten eine Selbstbeteiligung
(auch Anfang genannt) angeboten. Eine andere Form der Selbstbeteiligung
ist die Integralfranchise. Hier sind Kleinschäden in verschiedener Höhe
ebenfalls ausgeschlossen, bei darüber hinausgehenden Schadenssummen wird
aber ohne Abzug geleistet. |
| |
Agio |
| |
Ein für Wertpapiere gezahltes Aufgeld nennt man Agio.
Bei dem Agio handelt es sich um jenen Betrag, um den der Ausgabepreis bei
der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag übersteigt bzw. den Betrag
übersteigt, um den der Börsenkurs den inneren Wert übersteigt. Auch das
Aufgeld, das beim Kauf der meisten Fonds für den Anleger anfällt, wird als
Agio bezeichnet. |
| |
Aktienfonds |
| |
Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend
in Aktien investiert. |
| |
Altersrückstellung |
| |
Mit dem Alter wächst das Risiko der Krankheitskosten-
und Krankentagegeldversicherung, welches durch diese besondere Rückstellung
berücksichtigt wird. |
| |
Anamnese |
| |
In der Personenversicherung verwendeter medizinischer
Begriff: Gesundheitliche Vorgeschichte unter besonderer Berücksichtigung
der Vorerkrankungen. |
| |
Anfängerrabatt |
| |
Fahranfänger können bei Kfz-Versicherungen in der
Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 (100 - 125 Prozent) einsteigen. Vorraussetzung
ist eine mindestens dreijährige Fahrpraxis. |
| |
Anleihen |
| |
Wertpapier, das der längerfristigen Kreditfinanzierung
dient. Anleihen der öffentlichen Hand müssen beispielsweise in Deutschland
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Bundesfinanzminister genehmigt werden.
|
| |
Assekuranz |
| |
Anderer Begriff für Versicherungswirtschaft |
| |
Aufgeschobene
Rente |
| |
Bei der aufgeschobenen Leibrentenversicherung
wird das für die Rentenzahlung notwendige Kapital während
der Aufschubzeit angesammelt. In der Regel stimmt die
Beitragszahlungsdauer mit der Aufschubzeit überein.
Die Leistungen aus einem solchen Versicherungsvertrag
sind steuerlich begünstigt, wenn die Laufzeit des Vertrages
mindest 12 Jahre beträgt und die Beitragszahlung über
5 Jahre erfolgt. Der Versicherte hat in der Regel ein
Kapitalwahlrecht bis spätestens 3 Monate (bei Versicherung
mit Todesfall-Leistung) oder 5 Jahre ( bei Versicherung
ohne Todesfall-Leistung) vor Ende der Aufschubzeit.
|
| |
Aufhebung |
| |
Ein Versicherungsvertrag endet mit der Aufhebung.
Der Versicherer bestätigt den Ablauf der Police und rechnet den Vertrag
ab. |
| |
Aufschubzeit |
| |
Bei der aufgeschobenen Leibrentenversicherung
legt der Kunde bei Vertragsabschluss fest, wann die
Rentenzahlung beginnen soll (in der Regel ab dem 60.
oder 65. Geburtstag). Die Sparphase vom Abschluss bis
zum Rentenbezug heißt Aufschubzeit. |
| |
Ausbildungsversicherung |
| |
Die Ausbildungsversicherung sichert die Kosten für
die Berufsausbildung der Kinder (bspw. ein Studium) ab. Beitragszahler und
versicherte Person ist in der Regel ein Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende,
läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Die Leistung aus der Lebensversicherung
wird dadurch immer erst zum vereinbarten Termin, zum Beispiel zum Beginn
des Studiums, ausgezahlt. |
| |
Ausgabeaufschlag |
| |
Differenz zwischen Ausgabepreis und Anteilwert, den
der Anleger beim Erwerb von Investmentanteilen zu entrichten hat. Diese
Gebühr deckt hauptsächlich die Vertriebskosten der Kapitalanlagegesellschaft
ab. Der Ausgabeaufschlag wird in der Regel als Prozentsatz auf Basis des
Rücknahmepreises oder des Anlagebetrags berechnet. Die Höhe des Ausgabeaufschlags
hängt auch von der Art des Fonds und seinem Anlageschwerpunkt ab. Der Ausgabeaufschlag
ist nur einmal zu entrichten. |
| |
Auslandsreise-Krankenversicherung |
| |
Ergänzt im Ausland die Leistungen der Gesetzlichen
und Privaten Krankenversicherung. In Ländern, mit denen die Bundesrepublik
kein Sozialabkommen abgeschlossen hat, ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung
notwendig, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht. |
| |
Ausschlüsse |
| |
Versicherungsschutz ohne Einschränkung kann nicht
angeboten werden. Dies ist mit Rücksicht auf eine kalkulierbare und tragbare
Prämie erforderlich. |
| |
Außenversicherung |
| |
Die Außenversicherung bezeichnet in der Hausratversicherung
den Schutz außerhalb der versicherten Wohnung. Versichert sind zum Beispiel
Feuerschäden am Reisegepäck in Hotelzimmern. Versicherte Sachen sind außenversichert,
wenn sie sich nicht mehr als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden. |