Versicherungs-Lexikon

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 Fahrlässigkeit

Wer die gebotene Sorgfalt und Vorsicht außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Nach Schwere des Verschuldens wird zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden. Erleidet man dadurch Schaden, braucht die Versicherung nicht zu zahlen. Das gilt beispielsweise, wenn durch ein in Kippstellung stehendes Fenster in eine Wohnung eingebrochen wird. Anders ist es bei einer Haftpflichtversicherung, hier erhält der geschädigte Dritte auch bei Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers seinen Schadenersatz. Autoversicherer verlangen jedoch bei grober Fahrlässigkeit von ihren Kunden Schadenersatz, dies nennt man Rückgriff oder Regress.

 Fahrradversicherung

Versicherung gegen den Diebstahl von Fahrrädern. Versicherungsschutz gewähren spezielle Fahrradpolicen und Hausratversicherungen, sofern dies in den Tarif eingeschlossen ist. Versichert ist üblicherweise der Zeitraum vor 22 Uhr, wenn das Fahrrad mit einem Schloss gesichert war.

 Faksimile

Als Faksimile wird die maschinell erstellte Nachbildung einer eigenhändigen Unterschrift bezeichnet. Aus Rationalisierungsgründen kann die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers auf einer Urkunde durch ein Faksimile bei der Policierung, auf Rechnungen und Mahnschreiben ersetzt werden. Dies gilt nicht für Kündigungsschreiben.

 Familienangehörige

Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind in vielen Versicherungspolicen weitere Familienmitglieder mitversichert. In der Privathaftpflichtversicherung sind Ehepartner und Kinder automatisch eingeschlossen, nichteheliche Lebenspartner werden auf Antrag mitversichert. Im Rahmen von Hausratpolicen ist das Eigentum aller Haushaltsangehörigen mitversichert, auch bei Wohngemeinschaften.

 Fondsgebundene Lebensversicherung

Lebensversicherung auf Investmentbasis als Form sachwertgesicherter Lebensversicherung. Eine gemischte Lebensversicherung, die auf Basis von Anteilen eines Sondervermögens speziell eines oder mehrerer Investmentfonds durchgeführt wird. Bietet anders als die konventionelle Lebensversicherung die Chance eines Wertzuwachses (Kurssteigerungen), aber auch das Risiko der Werteinbuße. Das Risiko kann zum Ablauf hin deutlich minimiert werden. Der Fonds kann verschieden zusammengesetzt sein (Immobilienanteile, Rentenpapiere, Aktien) und einen unterschiedlichen spekulativen Charakter haben. Der Versicherungsnehmer hat die Entscheidung über die jeweilige Fondanlage und kann wechseln). Überträgt er die Entscheidung an einen Vermögensverwalter handelt es sich um eine gemanagte Fondspolice.

 Franchise

Selbstbeteiligung eines Versicherten, um den Versicherungsträger von Bagatellschäden freizumachen

 Frauenrabatt

Mit ermäßigten Preisen ("Ladytarife") honorieren einige Autoversicherer die geringere Schadenshäufigkeit ihrer weiblichen Kundschaft.

 Fremdversicherung

Als Fremdversicherung wird eine auf das Leben einer anderen Person abgeschlossene Lebensversicherung bezeichnet. Dabei muss die versicherte Person schriftlich erklären, dass sie mit einer solchen Versicherung einverstanden ist. Es genügt auch die Unterschrift der zu versichernden Person auf dem Versicherungsantrag. Diese Vorschrift birgt die Schutzbestimmung des §159 Versicherungsvertragsgesetz zur Verhütung betrügerischer oder verbrecherischer Absichten.

 Fusion

Rechtliche und wirtschaftliche Vereinigung zweier oder mehrerer Unternehmen.








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