Dieser Tarif in der Krankenversicherung sieht eine Selbstbeteiligung in prozentualer
Form vor. Die versicherten Kosten werden in Höhe der vereinbarten Quote erstattet (z.B. 30% oder 50%).
Der Quotentarif ist vornehmlich auf die Bedürfnisse der beihilfeberechtigten Personen
z.B. Beamte) zugeschnitten. |