Überspannung |
|
|
Genauso wie der direkte Blitzschlag kann auch die indirekt über Stromkabel transportierte
Hochspannung Elektrogeräte beschädigen oder zerstören. Anders als Blitzschlag sind Überspannungen
in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung oftmals nur auf besondere Vereinbarung eingeschlossen.
|
|
|
Überschussbeteiligung |
|
|
Die Anbieter von Lebens- und Rentenversicherungen erzielen Überschüsse -
weil sie die Beiträge der Kunden gewinnbringend anlegen (Zinsüberschüsse), und weil
weniger Todesfälle eintreten, als für die Beiträge kalkuliert wurden
(Risikoüberschüsse). Meistens heißt es in den Vertragsbedingungen, dass die
Gesellschaft mindestens 90 Prozent ihrer Gewinne an die Versicherten ausschüttet.
Der Kunde kann entscheiden, wie die Beträge verwendet werden sollen:
Zwischendurch gewährte Überschüsse und Sonderausschüttungen kann der Kunde ansammeln
oder die Versicherungssumme damit erhöhen.
|
|
|
Überschussverrechnung |
|
|
Bei Lebensversicherungen mit Überschussverrechnung werden die laufenden
Beiträge eines Vertrages mit den laufenden Überschüssen verrechnet.
Dadurch entsteht die Möglichkeit zur Senkung des laufenden Beitrags
unter Erhalt des Todesfallschutzes. Eine Beitragsverrechnung führt,
anders als die vorzeitige Ausschüttung von Überschussanteilen, nicht
zum Verlust der Steuerbegünstigung des Lebensversicherungsvertrags. |
|
|
Umlaufrendite |
|
|
Durchschnittlicher Effektivzins für festverzinsliche Wertpapiere.
|
|
|
Unfallversicherung |
|
|
Privatversicherung, bei der die finanziellen Folgen eines Unfalles (insbesondere
Invalidität und Tod) versichert wird. Tagegeld oder Krankenhaustagegeld können
vereinbart werden. Ein Unfall ist jede Körperverletzung, die eine Person durch ein
plötzlich auf sie einwirkendes Ereignis unfreiwillig erleidet.
|
|
|
Unterversicherung |
|
|
Ist bei einer Sachversicherung der vorhandene Wert höher als die Versicherungssumme
spricht man von Unterversicherung. In der Hausratversicherung wird im Schadensfall die
Entschädigung entsprechend gekürzt. |